Zum Inhalt springen
Immobilienbewertung

Wir geben Immobilien einen Wert!

Wertanalysen und Verkehrswertgutachten sind unsere Leidenschaft.

myimmowert steht Ihnen im Bereich der Wertanalyse als Partner mit über 25 Jahren Erfahrung kompetent zur Seite. Unsere fundierten Bewertungen und Verkehrswertgutachten für Häuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Wohnungen, Grundstücke oder auch Anlage- und Mietobjekte basieren auf jahrzehntelanger Marktkenntnis gepaart mit DEKRA geprüftem Wissen. Wir begleiten Sie vom ersten Moment an.

Mit unserem zertifizierten Sachverständigen unterstützen wir Sie gerne bei der kompetenten Beurteilung besonderer Eintragungen im Grundbuch z.B. von Dienstbarkeiten wie Wegerechten oder Nießbrauchrechten.

Dank unserer Immobilienbewertungen, die auf langjähriger Erfahrung in der Anwendung der nach §194 BauGB zugelassenen Bewertungsmethoden (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) basieren, können Sie sich sicher sein, eine profunde Bewertung Ihrer Immobilie zu erhalten. Basierend auf dieser Bewertung ist es uns möglich mit einer überdurchschnittlichen Erfolgsquote zu verkaufen.

Sie möchten Ihr Herzstück bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns

Auf diesen 3 Verfahren basieren unsere Wertanalysen und Verkehrswertgutachten

01

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien und ist in Deutschland durch die §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt. Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z.B. eigengenutzten Einfamilienhäusern) angewendet. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich der Wert der Immobilie nicht nach den zukünftig dauerhaft erzielbaren Reinerträgen, sondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemisst. Beim Sachwertverfahren erfolgt die Wertermittlung auf Basis der Herstellungskosten (i.d.R. NHK 2000 bzw. 2010). Traditionell wird deshalb dieses Verfahren bei eigengenutzten Immobilien wie Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern angewendet.

02

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien beschrieben und geregelt. Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Immobilien in Betracht, bei denen der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, zum Beispiel: Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäusern, Büro- und Geschäftshäusern, Hotels, Ladengeschäften und Einkaufszentren.

03

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien (§15 Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV). Der Ansatz dieses Verfahrens ist die Bewertung auf Basis einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen. Die zum Vergleich heran gezogenen Immobilien müssen in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt, Ausstattung und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit der zu vergleichenden Immobilie übereinstimmen. Das Vergleichswertverfahren wird bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, Reihenmittelhäusern und Reiheneckhäusern angewendet.

Immer an Ihrer Seite!