Artikel über die neue ImmowertV 2021

Die neue ImmoWertV 2021

Mit einem Jahr Verspätung ist seit dem 01.01.2022 die neue „Immobilien Wertermittlungsverordnung 2021“ in Kraft getreten.

Bisher waren die entsprechenden Vorgaben der Wertermittlungsverordnung auf mehrere Regelwerke verteilt (z.B. ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertlinien (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL), Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006), etc.

Diese wurden nun in einer einheitlichen Verordnung, der ImmoWertV 2021, zusammengefasst und sind nun allesamt verbindlich anzuwenden!

Ziel der Neuregelung ist es, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen, für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.

Zudem hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.

Dies steht allerdings derzeit noch aus.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!
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