Die neue Grundsteuerreform
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde zum einen als verfassungswidrig erklärt und zum anderen ist die Berechnungsgrundlage sehr veraltet.
Als Berechnungsbasis wurden Einheitswerte zum Teil von der über 40-50 Jahren herangezogen.
Dieses Vorgehen ist nicht mehr zeitgemäß und es müssen nun neue Einheitswerte anhand der Daten der Eigentümer errechnet werden.
Ab dem 01.01.2022 wird die neue Berechnungsgrundlage geschaffen und jeder Eigentümer ist verpflichtet eine Grundsteuererklärung digital abzugeben.
Grundstücks- und Immobilienwerte werden von nun an in einem Rhythmus von 7 Jahren ermittelt.
Ab dem 01.01.2025 muss anhand der ermittelten Daten jeder Eigentümer die neue Grundsteuer erstmals bezahlen.
Innerhalb dieser Grundsteuererklärung werden eine Vielzahl von Daten abgefragt, die nach heutigem Stand vom Eigentümer selbst ermittelt werden müssen.
Der Bund hat den Ländern die Ausarbeitung der Berechnung der Grundsteuerreform selbst überlassen. Daher gelten aktuell in jedem Bundesland andere Grundlagen zur Ermittlung.
Sie möchten gerne wissen welche Daten Sie benötigen oder haben noch weitere Fragen zu diesem Thema?
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