ERBENGEMEINSCHAFT – FLUCH ODER SEGEN? Auch für solch komplexe und emotional schwierige Themen haben wir für Sie die richtige Lösung!

Erbengemeinschaft – Fluch oder Segen?

Auch für solch komplexe und emotional schwierige Themen haben wir für Sie die richtige Lösung!

Eine Erbengemeinschaft hat viele Fassetten, je nach beteiligter Sichtweise kann sie Fluch oder Segen sein.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Tritt ein Erbfall ein im Zusammenhang mit einer Immobilie und sind daran mehrere Erben beteiligt, dann bilden sie eine Erbengemeinschaft mit genau festgelegten Anteilen. Wird das Erbe angetreten, erfolgt die Eintragung im Grundbuch der Immobilie. Die eingetragenen Anteile werden üblicherweise in Bruchteilen ausgedrückt und bedeuten, wie viele Miteigentumsanteile an Wert, Rechten und Verpflichtungen der einzelne Erbe an der gesamten Immobilie hat. Egal ob es sich um 2 oder um 18 Erben handelt und egal wie die Anteile gewichtet sind, die Erben sitzen als Gemeinschaft alle in 1 Boot. Die Gesamtsituation kann für den gut sein, der unerwartet anteilig zu Vermögen kommt. Sind jedoch Investitionen zu tätigen, die notwendig sind, vom Gesetz vorgeschrieben werden oder seitens der Erbengemeinschaft mehrheitlich beschlossen wurden und die anteiligen Mittel stehen einem Erben gerade nicht zur Verfügung, dann kann es schon mal schwierig werden. Oftmals befeuern angeheiratete Nichterben schwierige emotionale Situationen zusätzlich, was die Gesamtsituation nicht wirklich erleichtert. Hat dann der Erblasser auch noch verfügt, dass „die Gemeinschaft nicht aufgehoben werden kann“, ist auch eine Anteilsversteigerung als internes Druckmittel ausgeschlossen.

Was kann jetzt noch helfen?

Aussitzen ist hier meist keine Lösung. Ganz im Gegenteil, wird einer der Anteile z.B. durch Tod an weitere Personen = Erbenserben vererbet und damit weiter aufgeteilt, wird eine gemeinsame harmonische Vorgehensweise immer schwieriger.

Ein Mediator könnte helfen. Aber wer kommt herfür in Frage? Ein Pfarrer, ein Steuerberater, ein Nachbar oder ein Anwalt? Leider nein. Ein Fachunkundiger kann in der Sache nicht helfen und ein Anwalt oder ein Steuerberater darf immer nur für 1 Person gleichzeitig gegen Honorar in gleicher Sache tätig werden. Die Lösung: Der einzige Beruf, der in Deutschland für mehrerer Parteien gleichzeitig in gleicher Sache gegen Honorar neutral tätig werden darf, ist der Immobilienmakler, also WIR für Sie. Wir haben den notwendigen Sachverstand, Erfahrung und Ausbildung um mit allen Erben einzeln oder gemeinsam die Gesamtsituation zu erfassen und je nach Wunsch einen Lösungsplan zu erarbeiten. Wir dürfen auch in Krisensituationen im Zusammenhang mit Banken, Anwälten oder Gerichten bei gemeinsamer Beauftragung tätig werden. Das ist meist die einzige Lösung in verfahrenen Situationen rund um eine geerbte Immobilie. Auch rechtlich gesehen sind WIR Ihr Ansprechpartner und sichern Sie ab. Wir geben dem Notar den Inhalt des z.B. Kaufvertrages vor und sind bei der Beurkundung mit dabei.

Fazit:

Keine Angst vor einer Erbengemeinschaft. Ob sich die Erben zugetan und grundsätzlich einig sind oder den neutralen 3. dringend brauchen, wir als kompetenter und erfahrener Fachmann für Immobilien können meistens sogar noch verborgene Potentiale der geerbten Immobilie finden und für Sie werthaltig heben.

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