Seit einigen Wochen blicken angehende Immobilieneigentümer mit großer Sorge auf die steigenden Bauzinsen.
Mit einem Jahr Verspätung ist seit dem 01.01.2022 die neue „Immobilien Wertermittlungsverordnung 2021“ in Kraft getreten.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer wurde zum einen als verfassungswidrig erklärt und zum anderen ist die Berechnungsgrundlage sehr veraltet.
Das Erste, was Ihrem potentiellen Kunden auf diversen Suchportalen ins Auge sticht, sind die Fotos ihres Objektes.
Eine Erbengemeinschaft hat viele Fassetten, je nach beteiligter Sichtweise kann sie Fluch oder Segen sein.
Auch für solch komplexe und emotional schwierige Themen haben wir für Sie die richtige Lösung!
Diese Frage hatte sich Franz Beckenbauer auch schon vor Jahren so gestellt. Heute ist diese Frage aktueller denn je.
Allerhöchste Zeit zur Überprüfung Ihrer Immobilienzukunft!
Sie planen, Ihr Grundstück oder Ihr Haus zu verkaufen? Wir zeigen Ihnen wie Sie beim Verkauf mehr erzielen können.
Das ist die Frage eines Eigentümers, die nicht zuletzt intensiv durch Werbung befeuert wird. Konkret geht es dabei üblicherweise um 3% + MwSt. errechnet aus der beurkundeten Verkaufssumme. Richtig ist, bei einer Beispielimmobilie mit einem Verkaufspreis von € 500.000,00 sprechen wir von 3,57% = € 17.850,00, eine für sich betrachtet stattliche Summe.
Die Immobilie selber verkaufen oder einen Immobilienmakler damit beauftragen?